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Ja zur Abschaffung der Stempelsteuern

13. Februar 2022

Worum geht es?
2009 reichte die FDP-Fraktion eine parlamentarische Initiative ein, mit dem Ziel, die Stempelsteuern schrittweise abzuschaffen. Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien. Die Abschaffung sollte in drei Etappen erfolgen. Während der erste Teil der Vorlage die Abschaffung der Emmissionsabgabge auf Eigenkapital vorsieht, richten sich der zweite und dritte Teil gegen die Abschaffung der Umsatzabgabe auf gewissen Wertschriften und Obligationen sowie der Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen. Die drei Entwürfe wurden im Rat separat behandelt. An der Sommersession 2021 stimmten die Räte dem ersten Entwurf, der Abschaffung Emmissionsabgabge auf Eigenkapital, zu. Aufgrund der Covid-19 Krise und den damit verbundenen hohen Staatsausgaben hat das Parlament entschieden, die beiden anderen Entwürfe abzuschreiben. Diese hätten Steuerausfälle von schätzungsweise 2 Milliarden jährlich zur Folge gehabt. Ein Komitee aus verschiedenen Organisationen, unter der Führung der SP, hat gegen die Zustimmung zur Abschaffung der Emmissionsabgabe auf Eigenkapital (Entwurf 1) das Referendum ergriffen und die notwendigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.

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Positiv für den Wirtschaftsstandort Schweiz

Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz und beeinträchtigt die Effizienz der schweizerischen Volkswirtschaft. Durch die Abschaffung dieser Abgabe könnten Geschäfte, die ins Ausland abgewandert sind, wieder zurückgeholt werden. Damit könnten Arbeitsplätze neu geschaffen und auch gesichert werden. Wichtig scheint dabei, dass nicht primär grosse Konzerne von der Abschaffung profitieren, sondern insbesondere auch innovative StartUps. In den Anfangsjahren weisen Jungunternehmen meistens einen hohen Finanzierungsbedarf auf, ohne dabei bereits Gewinne zu verbuchen. Gerade in dieser Situation wirkt sich die Abgabe auf Eigenkapital besonders schädlich aus, da sie den dringend benötigten Liquiditätszufluss schmälert.


2

Stärkung des Unternehmertums nach der Krise

Die Covid-19-Pandemie stellte zahlreiche Unternehmen vor immense Herausforderungen. Die Umsätze brachen ein, die eigenen Reserven verkleinerten sich laufend und noch immer ist die Ausgangslage unsicher. Die vom Bund beschlossenen Hilfeleistungen halfen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Allerdings können damit keine Verluste gedeckt werden. Viele Unternehmen werden deswegen neues Eigenkapital aufnehmen müssen, um die wirtschaftlichen Einbrüche ausgleichen zu können. Ein Wegfall dieser Steuer würde damit das Unternehmertum nach der Krise stärken und eigenverantwortliches unternehmerisches Handeln nicht zusätzlich belasten.

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Internationale Steuerreformen

Auf internationaler Ebene laufen derzeit Bestrebungen, die Unternehmensbesteuerung global zu
vereinheitlichen. Mit der Verschiebung der Besteuerung weg vom Sitzstaat hin zum Marktstaat und der gleichzeitigen Einführung einer Mindestbesteuerung für gewisse Unternehmen büsst die Schweiz etwas an ihrer Attraktivität als führender Wirtschaftsstandort ein. Mit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital würde der Schweiz ein erster Schritt gelingen, um diesen Nachteil auszugleichen und sicher weiterhin als attraktiven Unternehmensstandort im Vergleich mit dem Ausland zu positionieren.

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